Miete für Texte


Was haltet ihr von einer Miete für Texte? Hintergrund ist der: Entdeckt man im Web seine Texte, die aber noch nicht bezahlt sind, so ist das ärgerlich. Es ist auch eine Verletzung der Nutzungsrechte, denn diese gehen - jedenfalls wenn mit den AGB so vereinbart - erst mit Bezahlung an den Kunden über. Aber die Zeit, welche die Texte genutzt werden, ohne dass eine Berechtigung dafür vorliegt, müsste man doch mit einer Miete belegen können, oder? Was meint ihr dazu?

Oder sagt ihr: Die Texte im Web haben eh keine Schöpfungshöhe und fallen daher nicht unter die urheberrechtlichen Regelungen? Diskutiert mit, ich freue mich über Kommentare.

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geschrieben von admin in Thema: Gesetze


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