Getrennt- und Zusammenschreibung von Substantiv und Verb


Durch den Rat für deutsche Rechtschreibung wurde die Getrennt- und Zusammenschreibung von Substantiv und Verb neu geregelt.

Getrennt geschrieben wird, wenn das Substantiv eindeutig als solches gebraucht wird, zum Beispiel Maschine schreiben (ich schreibe Maschine), Rad fahren (du fährst Rad), Acht geben (er gibt Acht), Halt machen (sie macht Halt), Klavier spielen (ich spiele Klavier), Kuchen backen (er backt Kuchen) oder Schlange stehen (wir stehen Schlange).

Allerdings gibt es zwei Ausnahmen:

1. Ausnahme:
Bei folgenden Zusammensetzungen hat das Substantiv in Verbindung mit dem Verb seine Eigenständigkeit verloren. Es wird zusammengeschrieben: eislaufen, standhalten, stattfinden, stattgeben, statthaben, kopfstehen, leidtun, nottun, teilhaben, teilnehmen, wundernehmen.

2. Ausnahme:
Bilden Substantiv und Verb eine untrennbare Zusammensetzung, wird zusammen geschrieben, zum Beispiel bergsteigen, bruchlanden, bausparen. Diese Zusammensetzungen sind nicht beugbar (ich spare bau, ich steige berg, er landet bruch). Sie werden fast nur im Infinitiv oder als Substantiv gebraucht, in seltenen Fällen auch im Partizip 1 und Partizip 2.

Ähnliche Beiträge:

geschrieben von admin in Thema: Rechtschreiberegeln



2 Kommentare zu “ Getrennt- und Zusammenschreibung von Substantiv und Verb ”

  1. Fehlerleser.de sagt:

    Vielen Dank für die sachliche Erklärung.
    Da sollte die Rechtschreibung in Zukunft nicht mehr bruchlanden, dann sie auch im Buch landen. ;)

    Schöne Grüße.

  2. admin sagt:

    Tja, ich muss sagen, über Sinn und Unsinn mancher "Regel" kann man streiten. Die Kann-Bestimmungen sind mir persönlich alle nicht sinnvoll, eine einheitliche Regelung wäre besser. Aber wir ändern es nunmal nicht.

hinterlass einen Kommentar