Getrennt- und Zusammenschreibung von Adverb und Partizip


Als Adverb bezeichnet man ein Umstandswort. Es gibt Umstandswörter, die einen Vorgang, einen Zustand oder eine Tätigkeit näher benennen. Adverbien kann man – bis auf wenige Ausnahmen – nicht steigern und nicht flektieren (beugen).

Die Schreibweise der Verbindung von Adverb und Partizip orientiert sich an der zugrunde liegenden Adverb-Verb-Verbindung.

Schreibt man die Adverb-Verb-Verbindung getrennt, ist auch die Adverb-Partizip-Fügung getrennt zu schreiben, beispielsweise so nennen – so genannt.

Schreibt man die Grundverbindung zusammen, bleibt die Partizip-Verbindung ebenfalls zusammen, z. B. übereinanderlegen - übereinandergelegt, zusammenschreiben – zusammengeschrieben, dazwischenkommen - dazwischengekommen.

Wird die Verbindung adjektivisch verwendet, so ist es ebenfalls möglich, zusammen zu schreiben: andersdenkender Mitarbeiter – anders denkender Mitarbeiter, am so genannten Uhlplatz – am sogenannten Uhlplatz.

Bei der Substantivierung der Adverb-Partizip-Verbindung gilt: Schreibt man die Verbindung zusammen, so wird auch die Substantivierung zusammengeschrieben, zum Beispiel: das Vorweggenommene. Bei allen anderen Fällen sind beide Schreibweisen erlaubt: Der Andersdenkende/anders Denkende wird nicht ausgeschlossen. Das Obenerwähnte/oben Erwähnte ist besonders wichtig.

Ähnliche Beiträge:

geschrieben von admin in Thema: Rechtschreiberegeln


hinterlass einen Kommentar