Getrennt- und Zusammenschreibung – Sonderfälle


Nach der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung unterscheidet man bei der Getrennt- und Zusammenschreibung zum einen Wortgruppen, die man getrennt schreibt und Zusammensetzungen, welche zusammen zu schreiben sind. Häufig ist es jetzt möglich sowohl getrennt, als auch zusammen zu schreiben.

Beispiele hierfür sind: danksagen//Dank sagen, alleinerziehender Vater/allein erziehender Vater, schwerverständlich/schwer verständlich, kleinschneiden/klein schneiden, infrage stellen/in Frage stellen, mithilfe/mit Hilfe, zulasten/ zu Lasten.

Ein Sonderfall ist die Schreibung von zwei Wörtern, die inhaltlich zusammengehören und substantiviert werden. Diese schreibt man grundsätzlich groß.

Zum Beispiel: das Stehenbleiben, das Radfahren. Beide Wörter sind „verschmolzen“ und bilden eine feste Verbindung.
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Auch wenn der 1. Teil der Wortverbindung eine Verkürzung einer Wortgruppe darstellt, wird zusammen geschrieben, wie bei: freudestrahlend (vor Freude strahlend).

Wäre die Getrenntschreibung grammatikalisch falsch – bleibt die Wortverbindung auch zusammen, z. B. sie will heimfahren (falsch: sie will Heim fahren).

Kommt einer der Bestandteile der Wortverbindung allein nicht vor, so ist hier die Zusammenschreibung anzuwenden, z. B. schnellstmöglich.

Auch Verbindungen mit –irgend- werden generell zusammen geschrieben: irgendjemand, irgendwie, irgendwo, irgendwer, irgendwas, irgendetwas. Aber: irgend so etwas.

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geschrieben von admin in Thema: Rechtschreiberegeln


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