Komma bei und


Die neue deutsche Rechtschreibung hat bei der Kommasetzung nach dem Wort „und“ zu einigen Vereinfachungen geführt. Früher galt, vor der Konjunktion und ein Komma zu setzen, wenn durch das „und“ zwei gleichberechtigte Hauptsätze verbunden wurden. Zwar war diese Regel nicht besonders schwierig, man musste sich aber oft den gesamten Satz wiederholt durchlesen, um die beiden Hauptsätze erkennen zu können.

Mit der neuen Rechtschreibung entfällt die Kommasetzung an dieser Stelle. Nach wie vor gilt aber die Regel, dass ein Nachtrag oder Zusatz durch ein Komma abgeschlossen wird. In diesem Fall muss vor dem Wort und ein Komma gesetzt werden.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Zeichensetzung:
Der Opa, ein großer Hundefreund, und seine Vierbeiner wohnen unter einem Dach.

Gleiches gilt bei wörtlicher Rede:
Der Bibliothekar fragte: „Benötigen Sie dieses Lexikon?“, und stieg von der Stehleiter.

Wenn es sich um eine Aufzählung von selbständigen Sätzen handelt, die durch das Wort und noch verbunden sind, ist es zulässig ein Komma zu setzen, um die Gliederung des Satzes aufzuzeigen.

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geschrieben von admin in Thema: Rechtschreiberegeln


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