Komma bei entweder/oder bzw. sowohl/als auch
Zunächst besagt eine Regel der deutschen Rechtschreibung, dass kein Komma zu setzen ist, wenn gleichrangige Wörter, Wortgruppen und Teilsätze mit dem Wort „oder“ verbunden werden. Gleiches gilt auch für „und“ „sowie“ und ähnliche Wörter.
Kein Komma braucht man nach den Worten „oder“, „sowohl/als auch“, „entweder/oder“ und „weder/noch“ zu setzen.
Ein typisches Beispiel hierfür ist der Satz:
„Das Geld wurde ihr von Verwandten und Bekannten geschenkt oder es wurde ihr geliehen“.
Erhalten bleibt jedoch das Komma vor „aber“ und „sondern“. Handelt es sich jedoch um das Zusammenfügen von selbständigen Sätzen, die durch „oder“, „entweder/oder“ bzw. „sowohl/als auch“ verbunden werden, kann nach der neuen deutschen Rechtschreibung ein Komma gesetzt werden, um die Satzgliederung zu verdeutlichen. Allerdings kann jetzt auch in diesem Fall das Komma entfallen.
Folgendes Beispiel verdeutlicht die zuletzt genannte Regelung:
Hast du die Arbeit bereits erledigt, oder wirst du dies erst am Abend tun?
Das Komma vor dem Wort oder ist hier erlaubt, kann jedoch auch entfallen.
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