Rentenversicherung Pflicht


Paragraph (iwona golczyk_pixelio.de) 

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Frau von der Leyen plant ab 2013, dass für Selbstständige die Rentenversicherung Pflicht werden soll. Viele Freiberufler und selbstständig Tätige fürchten nun, dass dadurch ihre Existenz gefährdet sein könnte. Schließlich kommen auf jeden Unternehmer zusätzlich zu den bisherigen Fixkosten erhebliche Beträge zu. Von 400 Euro monatlich ist die Rede. Ängstliche Geschäftsinhaber machen nun mobil gegen den Gesetzesentwurf und haben bereits eine Petition auf den Weg gebracht. Ob Sie wirklich mit dieser Beitragshöhe rechnen müssen und ob auch für Sie die Rentenversicherung Pflicht wird, dazu haben wir hier einige Fakten gesammelt.

Da die meisten Selbstständigen und Freiberufler nicht in die Altersvorsorge einzahlen, soll laut CDU eine Rentenversicherung für diese Berufsgruppe Pflicht werden. Es soll aber bei den Freiberuflern Ausnahmen geben. Diese Vorsorge ist notwendig, um die Armut im Alter zu vermeiden. Soweit so gut. Nun haben einige Unternehmer Angst, dass ihr nicht so reichlicher Gewinn noch um diesen Beitrag geschmälert werden könnte.

Richtig ist: Sie können sich selbst entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich rentenversichern wollen. Es zählen ebenfalls Lebensversicherungen und Rürup-Renten. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie sich bereits um die Altersvorsorge gekümmert haben. Für alle anderen bleibt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ein weiterer Fakt ist noch unbekannt, nämlich, für wen die Regelungen gelten sollen:
  • wenn Sie jünger als 30 Jahre alt sind zum Zeitpunkt, an dem das Gesetz inkraft tritt und eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
  • sind Sie zwischen 30 und 50 Jahren, dann sollen abgeschwächte Faktoren gelten
  • wer über 50 Jahre alt ist, sei vom Gesetz nicht betroffen
  • verdienen Selbstständige unter 400 Euro monatlich, dann greift das Gesetz ebenfalls nicht

Trotzdem könnte sich die Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige fürs Staatssäckel lohnen, denn ungefähr 10 % aller Deutschen sind selbstständig tätig.

Größtmögliche Freiheit bei Rentenversicherung Pflicht für Selbstständige

Auch wenn für Sie die Rentenversicherung Pflicht werden sollte, bleibt Ihnen eingangs erwähnte Möglichkeiten. Geplant sind auch großzügige Übergangszeiten. Außerdem soll es für einige Freiberufler Ausnahmen gelten: Sind beispielsweise Juristen, Architekten oder Ärzte in einem Versorgungswerk ihres Berufsstandes versichert, dann müssen sie keine Pflichtversicherung zur Altersvorsorge abschließen. Wenn Künstler, z. B. Autoren, über die Künstlersozialkasse versichert sind, dann gilt auch für sie das Gesetz zur Pflichtrente nicht.

Ziel der Rentenversicherungspflicht für Freiberufler und Selbstständige ist, dass Sie mithilfe der Zusatzrente im Alter ein Einkommen oberhalb der Grundsicherung erzielen können. Während der Staat aktuell durchschnittlich etwa 700 Euro monatlich zahlt, so müssen z. B. für eine Rente ungefähr 250 bis 300 Euro monatlich aufgebracht werden, wenn ein Selbstständiger 45 Jahre einzahlt. Beinhaltet die Vorsorge noch eine Erwerbsminderungsabsicherung, dann kommen etwa monatlich 100 Euro hinzu.

Inwieweit die Altersrente allerdings dann, wenn es soweit ist, wirklich zum Überleben reichen wird, das vermag heute keiner vorauszusehen. Ich sehe darin einen verzweifelten Versuch, genug Geld zusammenzubekommen, um die vielfältigen Rentenzahlungen in zehn oder zwanzig Jahren zu bewerkstelligen. Dabei sollten die Selbstständigen zwar nicht in die Altersarmut rutschen. Doch mal ehrlich, selbst wenn man 700 Euro monatlich zur Verfügung hat, wird das ungefähr 2030 bis 2040 mit Sicherheit nicht reichen, um einen angemessenen Lebensabend zu genießen. Denn die Inflationsrate dürfte Frau von der Leyen einen Strich durch ihre Rentenrechnung machen.


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geschrieben von admin in Thema: Gesetze


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